Aktenzeichen VI ZR 490/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.03.2015

Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei verfahrensfehlerhafter Präklusion von Parteivortrag durch den Tatrichter; Voraussetzungen für die  Berücksichtigungsfähigkeit neuen Vortrags

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