Bankenhaftung: Kenntnis der Bank von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie; Bindungswirkung eines rechtskräftigen die Vollstreckungsgegenklage gegen eine vollstreckbare Urkunde abweisenden Urteils im Folgeprozess der auf Schadenersatz gerichteten Klage des Schuldners
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