Aktenzeichen 21 O 82/19

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNC7XELQ44DKHNG9H

Verknüpfte Entscheidungen

Landgericht Stuttgart: Urteil vom 19.08.2020

Kein Unterlassungsanspruch, kein Schmerzensgeld, kein Schadensersatz bei nicht-rechtskonformer Videoüberwachung in Supermarkt.

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Verfahrensgang

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Az. 12 U 296/20
OLG Stuttgart, 12 U 296/20, 18.05.2021.
Az. 21 O 82/19
Landgericht Stuttgart, 21 O 82/19, 19.08.2020.
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