Aktenzeichen 6 W (pat) 327/06

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RCN:
RCNC7BY53PM25ER83J

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 29.06.2010

Patenteinspruchsverfahren – "Kosten der Rechtsbeschwerde" – Zurückverweisung an BPatG – Entscheidung über Auferlegung der außergerichtlichen Kosten aus Billigkeitsgründen – Prüfung der Nichterhebung der Gerichtskosten - unrichtige Sachbehandlung

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