Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.12.2010
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch Auferlegung eines Bußgeldes wegen fahrlässiger Teilnahme an einer unerlaubten Ansammlung gemäß § 113 OWiG
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