Aktenzeichen IV ZB 27/14

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RCNC4MGPDN5B9MWGC4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.06.2015

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung der Partei

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Verfahrensgang

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Az. IV ZB 27/14
Bundesgerichtshof, IV ZB 27/14, 10.06.2015.
Az. 7 U 25/14
Oberlandesgericht Köln, 7 U 25/14, 16.10.2014.
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