Aktenzeichen 4 StR 502/10

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RCNC2GSVGKM95AXTXP

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.01.2011

Besonders schwerer Raub bzw. besonders schwere räuberische Erpressung mit Todesfolge: Voraussetzungen einer Feststellung von Zueignungsabsicht bzw. Bereicherungsabsicht bei gewaltsamer Wegnahme einer "Kutte" des Mitglieds einer rivalisierenden Motorradbande

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