Aktenzeichen V ZB 58/12

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RCNC26XTUF4QV644CJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.10.2012

Kostenfestsetzung: Abzug von Mehrkosten wegen missbräuchlicher Prozessführung im Falle der Verfolgung von Wohngeldrückständen für mehrere Wohnungen desselben Eigentümers in getrennten Verfahren

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