Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Säuglingsnahrung mit gesundheitsbezogenen Angaben: Verkehrsverständnis bei Verwendung der Bezeichnung "Combiotik" in Verbindung mit den Bezeichnungen "Praebiotik" und "Probiotik"; Voraussetzungen der Annahme einer allgemein üblichen Bezeichnung einer Zutat und/oder der Annahme einer beschreibenden Verkehrsbezeichnung - Combiotik
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