Aktenzeichen I ZR 162/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNBZQZY396FP8J28H

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.10.2014

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Säuglingsnahrung mit gesundheitsbezogenen Angaben: Verkehrsverständnis bei Verwendung der Bezeichnung "Combiotik" in Verbindung mit den Bezeichnungen "Praebiotik" und "Probiotik"; Voraussetzungen der Annahme einer allgemein üblichen Bezeichnung einer Zutat und/oder der Annahme einer beschreibenden Verkehrsbezeichnung - Combiotik

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.