Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 11.05.2015
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, 227 AO 1977) bei rückwirkender Entwertung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs 2 AO 1977 durch eine Gesetzesänderung
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