Aktenzeichen III ZR 82/13

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RCNBWNDA23XW66NQ8T

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.10.2014

Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler: Darlegungs- und Beweislast für den haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhang zwischen fehlerhafter Beratung hinsichtlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen für eine Risikolebensversicherung und einer Arglistanfechtung des Versicherungsvertrages durch die Versicherungsgesellschaft

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