Aktenzeichen 2 StR 279/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:030221B2STR279.20.0
RCN:
RCNBUCU6RXD8GRQ6JA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.02.2021

Erpresserischer Menschenraub: Absicht des Ausnutzens der Bemächtigungslage zur Begehung einer Erpressung

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