Aktenzeichen 1 BvR 2585/06

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100817.1bvr258506
RCN:
RCNBRA6ESJ6YEXBRTE

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.08.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bzgl dritter Personen - hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Autors eines Zeitschriftenbeitrags durch herabsetzende Distanzierung vom Inhalt dieses Artikels

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