Freigabe der Briefwahl bei Europawahlen (§§ 24 Abs 1, 26 Abs 2 EuWO 1988 idF vom 03.12.2008) verfassungsgemäß - Verzicht auf Angabe von Gründen für Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden - Grundsätze der freien und geheimen Wahl sowie der Öffentlichkeit der Wahl nicht verletzt
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