Aktenzeichen 1 BvR 2616/13

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RCNBKVDS7FPZ4PPMJR

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 11.10.2013

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung bei drohenden irreparablen Schäden durch Vollstreckungsmaßnahmen

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