Aktenzeichen IV B 96/10

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RCN:
RCNBF3G598CUQEG6TT

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 26.10.2011

(Auslegung von § 4 Abs. 6 Satz 2 UmwStG a.F. - Auflösung des Aktivpostens "Übernahmeverlust" bei Liquidation - Abziehbarkeit eines Übernahmeverlustes nach neuer Rechtslage - Fehlende grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht)

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