Aktenzeichen III ZR 282/11

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RCNBEZK49LQSMDQL4F

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.12.2012

Besonderer Gerichtsstand des Vermögens: Hinreichender Inlandsbezug bei einem Rechtsstreit eines deutschen Klägers gegen eine internationale Ratingagentur wegen des Erwerbs von Zertifikaten von der niederländischen Tochtergesellschaft einer insolventen us-amerikanischen Muttergesellschaft

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