Aktenzeichen 3 StR 315/11

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RCN:
RCNBCV6LSM9FBJLV39

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.10.2011

Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge eines Verstoßes gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz

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