Aktenzeichen I ZR 78/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.01.2013

Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart eines modularen Regalsystems; identische Übernahme der Formgestaltung bei Ersatz- und Erweiterungsbedarf; Anforderungen an Unterlassungsantrag wegen Herkunftstäuschung und Rufausbeutung

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