Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten - hier: Pauschvergütung und Vorschuss im Falle der Beiordnung in außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren gem § 51 RVG - Existenzgefährdung des betroffenen Rechtsanwalts infolge des Bearbeitungsaufwandes der Pflichtverteidigermandate
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