Aktenzeichen XII ZB 251/10

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RCN:
RCNB9F6N3KNRAQ8MEH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.07.2010

Rechtsanwaltsgebühr: Festsetzung der ungeminderten Verfahrensgebühr nach der Klarstellung in der gesetzlichen Neuregelung

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 251/10
Bundesgerichtshof, XII ZB 251/10, 28.07.2010.
Az. 25 W 461/09
Oberlandesgericht Hamm, 25 W 461/09, 20.10.2009.
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