Stattgebender Kammerbeschluss: Zum verfassungsrechtlichen Maßstab für die Härtefallbefreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gründen des geringen Einkommens - Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Finanzierung des Lebensunterhalts durch Studienkredit statt durch Sozialleistungen
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