Aktenzeichen X ZR 39/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2024:170924UXZR39.23.0
RCN:
RCNB3PS3S7736ADNWD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.09.2024

Monistisch verfasste europäische Gesellschaft: Alleinige Vertretungsbefugnis des Verwaltungsrats in Bezug auf Rechtsgeschäfte mit geschäftsführenden Direktoren bei lediglich rechtlichem Vorteil für die Gesellschaft; Abgabe einer Willenserklärung gegenüber der Gesellschaft; Berufung auf Vertretungsmangel als Verstoß gegen Treu und Glauben

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