Aktenzeichen 2 StR 59/13

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RCNB2E4CT8SG45PTNC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.06.2013

Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung: Notwendige Urteilsfeststellungen zu Art und Höhe des eingetretenen Vermögensschadens; Echtheit einer Urkunde bei unwahrem Inhalt

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