Aktenzeichen VIII ZR 295/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:060422UVIIIZR295.20.0
RCN:
RCNB2ARKBN3KQYJ5BN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.04.2022

Fernwärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit von Anpassungsklauseln für den Bereitstellungs- bzw. Grundpreis; Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit nur einer Preiskomponente der Preisänderungsklausel; einseitiges Anpassungsrecht bei unwirksamen Preisänderungsklauseln

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