(Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren - "Schokoladenstäbchen III (IR-Marke)" – zum Löschungs- bzw. Schutzentziehungsantrag und –verfahren - Popularantrag – Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz gilt uneingeschränkt - Entscheidung über Löschung einer Marke darf nicht von den Fähigkeiten und dem Engagement des Löschungsantragstellers abhängen – zur Unvermeidbarkeit von Fehleintragungen - Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG sind amtsseitig nicht korrigierbar – zur Unterscheidungskraft einer Warenformmarke)
ÖffnenMarkenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren - "Schokoladenstäbchen" - fehlende Bestimmtheit des Schutzgegenstandes - Vielzahl von Zeichen - dreidimensionale Gestaltung - Zulassung der Rechtsbeschwerde
ÖffnenMarkenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren - "Schokoladenstäbchen" (international registrierte dreidimensionale Marke) - zur grafischen Darstellbarkeit
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.