Aktenzeichen 2 BvR 1969/09

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RCN:
RCNAZ6NTTDNN896P5Z

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.10.2011

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG) durch Annahme zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit für Abschiebung eines straffälligen türkischen Staatsangehörigen nach § 6 Abs 5 S 3 FreizügG/EU 2004 - zudem Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch nicht tragfähige Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - Frage der Weitergeltung von Art 9 Abs 1 EWGRL 221/64 bei Ausweisungen assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger ungeklärt und entscheidungserheblich - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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