Aktenzeichen IV ZR 49/11

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RCNAYUUCJ8QB8A5E8A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.11.2011

Berufung im streitigen Verfahren auf Feststellung eines Miterbenrechts: Gehörsverletzung bei Verwertung von Sachverständigengutachten aus einem Erbscheinsverfahren

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