Aktenzeichen I ZR 41/10

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RCNAY2NW6QHQ9WQ3DN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.06.2011

Berufung im Markenlöschungsstreit: Geltendmachung eines Anspruchs wegen bösgläubiger Markenanmeldung neben einem Anspruch wegen Verfalls der Marke mangels rechtserhaltender Benutzung; Anschlussberufung im schriftlichen Verfahren ohne Zustimmung der Parteien; Voraussetzungen einer rechtserhaltenden Markenbenutzung - Werbegeschenke

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