Aktenzeichen VII ZR 102/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:061016UVIIZR102.12.0
RCN:
RCNAX78FDUGVEAMYFA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.10.2016

Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters für die Werbung neuer Kunden: Auslegung des Begriffs „neuer Kunde“; Gehörsverletzung bei fehlender Auseinandersetzung des Gerichts mit entscheidungserheblichem Parteivortrag

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.05.2014

Handelsvertreterausgleich für geworbene neue Kunden; Auslegung des Begriffs "neue Kunden"

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 102/12
Bundesgerichtshof, VII ZR 102/12, 06.10.2016. Bundesgerichtshof, VII ZR 102/12, 14.05.2014.
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