Aktenzeichen I ZR 22/12

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RCNAVRMZXE7VMBL6GJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.02.2013

Schadensersatzklage gegen ein Paketdienstunternehmen wegen des Verlustes von Transportgut im internationalen Straßengüterverkehr: Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes wegen widersprüchlichen Parteivortrags zur Ablieferung des Gutes an eine bevollmächtigte Person

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