Aktenzeichen III ZR 148/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:130820UIIIZR148.19.0
RCN:
RCNAUJ3L5H7YHSZSVT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.08.2020

Deliktshaftung wegen Kapitalanlagebetruges: Aufklärungspflichten in Bezug auf Vertriebsprovisionen bei Einsatz eines Prospekts

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