Aktenzeichen 1 StR 475/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:050522B1STR475.21.0
RCN:
RCNAUAG9XN9CYG6LVG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.05.2022

Steuerhinterziehung: Schuldner der Umsatzsteuer bei der Erbringung von Prostitutionsleistungen

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