Aktenzeichen 23 O 257/21

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RCN:
RCNANX58SQD6YYJNLM

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LG Bayreuth: Urteil vom 16.08.2021

Schadensersatz, Marke, Schadensersatzanspruch, Kaufpreis, Fahrzeug, Annahmeverzug, Pkw, Software, Kenntnis, Anspruch, Gesellschafter, Herausgabe, Klage, Betrug, unerlaubte Handlung, unerlaubten Handlung, kein Anspruch

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