Aktenzeichen 1 StR 654/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.01.2014

Versuchte Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Unmittelbares Ansetzen zur Tatausführung bei Erlangung von Kartendaten durch "Skimming" an Geldautomaten

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