Aktenzeichen V ZR 141/11

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RCNAKVAEWSKA4A6QXV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.01.2012

Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung: Nichtberücksichtigung erheblichen Beweisangebots; Anordnung ergänzender Begutachtung bei Fehlern der Wertermittlung

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