Aktenzeichen VII ZB 39/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:260820BVIIZB39.19.0
RCN:
RCNAJFXHU9K2GLQYBM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.08.2020

Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel aufgrund einer Nachweisurkunde und nicht wegen Offenkundigkeit

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