Aktenzeichen 2 StR 327/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:210917B2STR327.17.0
RCN:
RCNAGQU8UP3FEB2EE7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.09.2017

Revision in Strafsachen: Notwendige Besetzung der Strafkammer bei Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung; Erfordernis der Kenntlichmachung der Qualifikation im Rahmen der Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung in der Urteilsformel

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