Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.09.2017
Revision in Strafsachen: Notwendige Besetzung der Strafkammer bei Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung; Erfordernis der Kenntlichmachung der Qualifikation im Rahmen der Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung in der Urteilsformel