Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte fachgerichtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresse iS einer Beschwer verletzen Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde (§ 311 StPO) gegen Versagung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Falle des Zusammentreffens von Freiheits- und beglichener Geldstrafe - fehlende fachgerichtliche Ermessensausübung bzgl der Gesamtstrafenbildung - Gegenstandswertfestsetzung
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