Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - hier: Verletzung der Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit durch unzulässige Beweisantizipation (Heranziehung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten) und Vorverlagerung schwieriger Rechtsfragen in das PKH-Verfahren - Wiedereinsetzung (§ 93 Abs 2 BVerfGG) bei unverschuldetem Scheitern der Telefax-Übertragung - Gegenstandswertfestsetzung
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