Aktenzeichen 2 BvR 336/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200910.2bvr033620
RCN:
RCNAG4VZEYNMM8SQD9

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 10.09.2020

Erfolgloser Eilantrag bzgl der Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe nach § 57 Abs 1 StGB - Unzulässigkeit des Antrags mangels Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG

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