Aktenzeichen 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20111109.2bvc000410
RCN:
RCNAEF469YZZMAVT3E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 09.11.2011

Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel bei Europawahlen - ungerechtfertigte Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit - Befürchtungen einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien ohne hinreichende tatsächliche Grundlage - Europawahl 2009 dennoch gültig - System „starrer“ Listen (§ 2 Abs 5 S 1 EuWG) unbedenklich - Sondervotum: Abweichende Gewichtung der Eingriffe in Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - Funktionsbeeinträchtigungen des Europaparlaments möglich

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10
Bundesverfassungsgericht, 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10, 09.11.2011.
Az. 2 BvC 4/10
Bundesverfassungsgericht, 2 BvC 4/10, 29.03.2012.
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