Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ("EU-Wiederaufbaufonds – NGEU") erfolglos - Eigenmittelbeschluss 2020 (juris: EUBes 2020/2053) jedenfalls keine offensichtliche Überschreitung des geltenden Integrationsprogramms - Aufnahme von Krediten durch die EU als sonstige Einnahmen iSd Art 311 Abs 2 AEUV nicht offensichtlich fehlerhaft - zudem keine Berührung der Verfassungsidentität - keine EuGH-Vorlage gem Art 267 AEUV geboten - Sondervotum
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