Aktenzeichen 2 StR 594/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:280720B2STR594.19.0
RCN:
RCNAC2RJHUYL36NEY7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.07.2020

Schwere Brandstiftung: Inbrandsetzen des Wohngebäudes durch dessen alleinige Bewohner

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.07.2020

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 594/19
Bundesgerichtshof, 2 StR 594/19, 28.07.2020. Bundesgerichtshof, 2 StR 594/19, 28.07.2020.
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