Aktenzeichen XII ZB 567/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:290317BXIIZB567.16.0
RCN:
RCNABY8TFBP2V8QQFW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.03.2017

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei durch ein Gericht eröffneter Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht

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