Aktenzeichen IX ZR 30/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:120522BIXZR30.21.0
RCN:
RCNAB5JM8LXZ4MD72U

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.05.2022

Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung für eine vor Beginn des Vierjahreszeitraums gewährte Sicherheit in Form einer Sicherungsübereignung

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 30/21
Bundesgerichtshof, IX ZR 30/21, 12.05.2022.
Az. 5 U 6404/20
OLG München, 5 U 6404/20, 09.02.2021.
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