Aktenzeichen X ZR 4/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:120116UXZR4.15.0
RCN:
RCNA9GQNGC56X5FYMU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.01.2016

Pauschalreisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort; Stellung des Reiseveranstalters als Vermittler oder Anbieter

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