Aktenzeichen 3 StR 140/14

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RCN:
RCNA9F6NR6CV6CKW3Z

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.07.2014

Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bestehens eines Beweisverwertungsverbots; erforderliche Darlegung der Fehlerhaftigkeit der Beweisablehnung in der Revisionsbegründung

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