Aktenzeichen V ZR 7/12

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RCN:
RCNA99LKNXBX4DS4CU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.10.2012

Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss gerichteten Anfechtungsklagen; Rechtskraft im Parallelverfahren

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