Aktenzeichen 2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:es20221026.2bve000315
RCN:
RCNA8UEMCJ7NJMQ5NQ

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Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 26.10.2022

Pflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung des Bundestags gem Art 23 Abs 2 S 2 GG gilt auch in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bzw der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) - Begriff der "Angelegenheiten der Europäischen Union" ist weit zu verstehen - hier: Unterrichtung über das Krisenmanagementkonzept für die Militäroperation "EUNAVFOR MED Operation SOPHIA" - Anträge im Organstreitverfahren teilweise unzulässig, iÜ jedoch begründet

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